Die Mehrwertsteuer ist eines der Themen, die im Shopware-Alltag oft für Unsicherheit sorgen. Dabei ist es gerade hier wichtig, alles sauber einzustellen - nicht nur um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sondern auch um Missverständnisse bei deinen Kunden zu vermeiden. In diesem Tutorial siehst du, wie du in Shopware 6 die Steuern korrekt konfigurierst - abhängig vom Lieferland, vom Kundentyp (privat oder geschäftlich) und davon, ob du innerhalb oder außerhalb der EU verkaufst.
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Wo findest du die Steuereinstellungen?
In Shopware 6.7 findest du die Steuereinstellungen im Adminbereich unter „Einstellungen“ → „Regional“ → „Steuern“. In älteren Versionen kann dieser Punkt leicht abweichen, ist aber ebenfalls unter den Einstellungen alphabetisch gelistet.
Dort findest du typischerweise drei Steuersätze:
- 19% (Standard in Deutschland)
- 7% (ermäßigter Satz)
- 0% (steuerfrei)
Du kannst die Steuersätze hier nicht nur benennen, sondern auch pro Land individuell festlegen.
Steuern in der EU: was gilt wann?
Art des Kunden | Umsatzschwelle (pro Jahr) | Anzuwendende USt | Abführung der Steuer | Wichtige Hinweise |
---|---|---|---|---|
Privatperson (B2C)im EU-Ausland | Unter 10.000 €(Netto-Gesamtumsatz in alle EU-Länder) | Deutsche USt(19% oder 7%) | An das zuständige deutsche Finanzamt | Dies ist die Vereinfachungsregel. Du kannst freiwillig auf diese Regelung verzichten. |
Privatperson (B2C)im EU-Ausland | Über 10.000 €(Netto-Gesamtumsatz in alle EU-Länder) | USt des Ziellandes(z.B. 20% in Österreich) | Zentral über dasOne-Stop-Shop (OSS)-Verfahren an das BZSt | Pflicht ab dem Umsatz, der die Schwelle überschreitet. Das OSS-Verfahren erspart die Registrierung in jedem einzelnen EU-Land. |
Unternehmen (B2B)im EU-Ausland | Nicht relevant | Keine (0%) | Keine, die Steuerschuld geht auf den Käufer über. | Voraussetzung: Der Käufer hat einegültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Dies ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (Reverse-Charge-Verfahren). |
Fall | Anzuwendende USt | Erklärung |
---|---|---|
Kleinunternehmer | Keine (0%) | Händler, die unter die deutsche Kleinunternehmerregelung fallen, weisen grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus, auch nicht bei EU-Verkäufen. |
Verkauf an Unternehmen ohne gültige USt-IdNr. | Deutsche USt(19% oder 7%) | Wenn der Geschäftskunde keine gültige USt-IdNr. vorweisen kann, wird er steuerlich wie eine Privatperson behandelt und die deutsche USt berechnet. |
Verkauf in Nicht-EU-Länder (Drittländer) | Keine (0%) | Dies ist eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Der Empfänger muss die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Zölle seines Landes entrichten. |
Digitale Dienstleistungen | Identisch zur Regelung für Privatpersonen (B2C) | Auch für elektronische Dienstleistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen gilt die Lieferschwelle von 10.000 €. |
Beispiel: Steuerberechnung anhand des Lieferlandes
Angenommen, ein Produkt kostet netto 419,33 Euro. Shopware rechnet automatisch 19% Mehrwertsteuer dazu, wenn das Lieferland Deutschland ist. Das ergibt dann 499,00 Euro brutto.
Ändert sich das Lieferland z. B. auf Österreich, greift der dortige Steuersatz von 20%. Shopware passt den Bruttobetrag automatisch an.
Steuerfrei verkaufen: Drittland und B2B
Wenn du in Länder außerhalb der EU lieferst, zum Beispiel in die Schweiz, dann wird keine Mehrwertsteuer berechnet. Der Verkauf erfolgt damit steuerfrei.
Auch bei B2B-Kunden innerhalb der EU entfällt die Steuer, sofern eine gültige Umsatzsteuer-ID angegeben ist. Ohne gültige ID wird das Unternehmen wie ein Endkunde behandelt und es gilt wieder die deutsche Mehrwertsteuer.
Schwellenwert beachten: Privatverkäufe ins EU-Ausland
Für Verkäufe an Privatkunden innerhalb der EU gilt:
- Liegt dein Jahresumsatz ins gesamte EU-Ausland unter 10.000 Euro, darfst du mit deutscher Mehrwertsteuer (z. B. 19%) verkaufen.
- Ab 10.001 Euro musst du den Steuersatz des Ziellandes anwenden (z. B. 20% in Österreich). Hier ist das OSS-Verfahren hilfreich.
Das OSS-Verfahren: Umsatzsteuer im EU-Ausland zentral melden
Sobald dein jährlicher Netto-Umsatz an Privatkunden im EU-Ausland 10.000 € überschreitet, bist du verpflichtet, die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes anzuwenden. Um dich nicht in jedem einzelnen EU-Land separat steuerlich registrieren zu müssen, gibt es das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop).
Du kannst dich einmalig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für das OSS anmelden. Danach meldest und überweist du deine ausländischen Umsatzsteuern gesammelt über das BZSt. Shopware weist die passenden Steuersätze automatisch aus, wenn du die Länder korrekt in den Steuereinstellungen hinterlegt hast. Das spart viel Aufwand und macht deinen grenzüberschreitenden Verkauf deutlich einfacher.
So passt du die Steuersätze in Shopware an
Möchtest du zum Beispiel weiterhin mit 19% nach Österreich verkaufen (weil du unter dem Schwellenwert bleibst), dann lösche einfach den Ländereintrag „Österreich“ aus dem 19%-Steuersatz. Shopware nutzt dann standardmäßig den deutschen Steuersatz auch für Lieferungen nach Österreich.
Möchtest du hingegen die landesübliche Mehrwertsteuer anwenden (z. B. 20 % in Österreich), muss das Land in der Steuerliste bestehen bleiben.

Verfahre nach der gleichen Logik auch mit den anderen Ländern, die du beliefern möchtest.
Nach der Änderung:
- Cache leeren
- Seite neu laden
- Kontrolle im Warenkorb, ob der korrekte Steuersatz verwendet wird
Sonderfall: Unternehmen ohne gültige Umsatzsteuer-ID
Verkaufst du an ein Unternehmen in der EU, das keine gültige USt-ID angibt, gilt dieses automatisch als Privatkunde. Es wird also ebenfalls die deutsche Steuer berechnet.
Kleinunternehmer: So verhält sich Shopware
Wenn du unter die deutsche Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG fällst, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen, weder im Inland noch bei EU-Verkäufen. Damit Shopware das korrekt abbildet, solltest du den Steuersatz 0 % in deinen Produkten hinterlegen.

Achte außerdem darauf, dass du im Theme oder durch ein Plugin einen Hinweis auf die Steuerbefreiung anzeigst, zum Beispiel:
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Shopware bietet standardmäßig keine spezielle Kleinunternehmer-Funktion, aber es gibt dafür kostenpflichtige Plugins im Store, die deinen Shop rechtlich sauber auf diese Regelung einstellen.
Steuerfreiheit pro Land festlegen (B2B und B2C)
Damit Shopware korrekt berechnet, ob ein Verkauf steuerfrei ist oder nicht, musst du in den Ländereinstellungen festlegen, welche Regeln für B2C und B2B gelten.
Dazu gehst du wie folgt vor:
1. Öffne die Ländereinstellungen
Navigiere im Adminbereich zu „Einstellungen“ → „Regional“ → „Länder“.
Wähle das Land aus, das du bearbeiten möchtest (zum Beispiel Österreich oder Schweiz).
2. Steuerregeln definieren je nach Landestyp
Für EU-Länder (z. B. Österreich, Frankreich, Spanien):
- Steuerfrei B2C: Deaktivieren
(Privatpersonen innerhalb der EU müssen immer besteuert werden) - Steuerfrei B2B: Aktivieren
(gilt nur, wenn der Geschäftskunde eine gültige USt-IdNr. angibt) - Mitgliedstaat der Europäischen Union: Aktivieren

Für Drittländer (z. B. Schweiz, USA, Norwegen):
- Steuerfrei B2C: Aktivieren
(Privatpersonen außerhalb der EU kaufen steuerfrei) - Steuerfrei B2B: Aktivieren
(auch Geschäftskunden sind steuerfrei) - Mitgliedstaat der Europäischen Union: Deaktivieren

Diese Einstellungen sind essenziell, damit Shopware automatisch erkennt, ob bei einer Bestellung Umsatzsteuer berechnet werden muss oder nicht. Gerade bei internationalen Verkäufen sparst du dir damit manuelle Nacharbeit und minimierst das Risiko von Fehlberechnungen.
Fazit und Checkliste
Damit Shopware deine Steuern korrekt berechnet, musst du:
- Deine Lieferländer definieren
- Prüfen, ob du unter oder über dem 10.000-Euro-Schwellenwert liegst (für Verkäufe an Privatpersonen innerhalb des gesamten EU-Auslands)
- Klar unterscheiden zwischen B2C und B2B sowie innerhalb und außerhalb der EU
- Die Länderzuordnungen in den Steuersätzen anpassen
Wenn du dich an diese Regeln hältst, kannst du problemlos deine Steuern korrekt einstellen und sparst dir viel Ärger - sowohl mit Kunden als auch mit dem Finanzamt.