Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Da Du einen Shopware-Shop betreibst, solltest Du Dich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Denn Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht für viele Anbieter, sondern auch ein echter Gewinn für die Nutzerfreundlichkeit Deines Shops.
Ab diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen, die neu auf den Markt gebracht werden, barrierefrei sein.
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In diesem Leitfaden zeige ich Dir, wann Du betroffen bist, was konkret zu tun ist und wie Shopware 6.7 Dich bei der Umsetzung unterstützt.
Warum ist digitale Barrierefreiheit so wichtig?
Digitale Barrierefreiheit ist ein zentrales Element, um allen Menschen einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu gewähren. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen, Informationen problemlos zu nutzen. Dies betrifft nicht nur Personen mit dauerhaften Behinderungen, sondern auch jene, die sich in situativen oder temporären Einschränkungen befinden. Beispielsweise kann eine dauerhafte Einschränkung eine Sehbehinderung sein, während eine situative Einschränkung entsteht, wenn jemand in heller Umgebung auf einem mobilen Gerät surft. Temporäre Einschränkungen können durch Verletzungen wie einen gebrochenen Arm entstehen, der die Nutzung eines Geräts erschwert.
Barrierefreiheit steigert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern erweitert auch die potenzielle Zielgruppe, indem sie sicherstellt, dass alle Menschen die Inhalte erreichen können. Gleichzeitig verbessert sie die Suchmaschinenoptimierung (SEO), da Suchmaschinen barrierefreie Inhalte besser indexieren können. Eine digitale Präsenz, die die Prinzipien der Barrierefreiheit umsetzt, schafft zudem Vertrauen bei den Nutzern und signalisiert gesellschaftliche Verantwortung. Die wichtigsten Prinzipien der Barrierefreiheit umfassen die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der digitalen Inhalte.
Was bedeutet "barrierefrei" im Sinne des BFSG?
Ein Produkt oder eine Dienstleistung ist nach dem BFSG barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.
Bin ich vom BFSG betroffen?
Das BFSG gilt für alle Anbieter von Onlineshops, die ihre Produkte oder Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 (auch) an Verbraucher (B2C) richten und über die Website Vertragsabschlüsse ermöglichen, zum Beispiel durch den Verkauf von Produkten oder das Anbieten von Buchungen.
Zusätzlich sind auch sogenannte D2C-Shops betroffen – also Hersteller, die ihre Produkte direkt an Endkunden verkaufen.
Wenn Dein Unternehmen jedoch weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt und der Jahresumsatz oder die Bilanzsumme unter zwei Millionen Euro liegt, bist Du laut Gesetz von den Anforderungen ausgenommen. Allerdings musst Du diese Ausnahme auf Nachfrage belegen können.
Warum das Gesetz sinnvoll ist – auch für Dich und Deine Kunden
Barrierefreiheit ist weit mehr als eine rechtliche Vorschrift. Sie hilft Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen, einen Onlineshop problemlos zu nutzen – etwa bei einer Seh- oder Hörbehinderung, bei motorischen Einschränkungen oder auch bei altersbedingten Veränderungen. Aber auch Menschen ohne dauerhafte Einschränkungen profitieren davon, etwa wenn sie unterwegs bei starkem Sonnenlicht einkaufen oder nur eine Hand frei haben.
Ein barrierefreier Shop sorgt also nicht nur für Gleichberechtigung, sondern auch für eine bessere Nutzererfahrung für alle. Gleichzeitig verbesserst Du damit Deine Reichweite, Deine Conversion-Rate und das Image Deines Unternehmens.
Was genau muss Dein Onlineshop erfüllen?
Das BFSG nimmt Bezug auf die international anerkannten WCAG 2.1-Richtlinien auf Stufe AA. Diese lassen sich in vier zentrale Prinzipien unterteilen:
Dein Shop muss wahrnehmbar sein. Das heißt, alle Inhalte sollen für die Nutzer gut erkennbar und verständlich dargestellt werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass Bilder mit Alternativtexten versehen werden, Videos mit Untertiteln oder Transkripten ausgestattet sind und Texte einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund aufweisen. Auch eine Navigation, die sich ausschließlich auf Farben stützt, ist nicht zulässig.
Zudem muss der Shop bedienbar sein – und zwar nicht nur mit der Maus, sondern vollständig auch mit der Tastatur. Das ist besonders für Menschen mit motorischen Einschränkungen wichtig. Eine übersichtliche, konsistente Navigation und der Verzicht auf komplexe Mausgesten (wie Wischbewegungen oder Doppeltippen) erleichtern die Bedienung zusätzlich.
Auch die Verständlichkeit spielt eine große Rolle. Inhalte sollen klar, logisch und sprachlich einfach aufbereitet sein. Das bedeutet, dass Anweisungen auf der Seite leicht nachvollziehbar sein müssen, Formulare verständlich beschriftet sind und bei Bedarf erklärende Hilfetexte angeboten werden.
Nicht zuletzt muss Dein Shop robust sein, also mit möglichst vielen Endgeräten, Browsern und assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel funktionieren. Das erreichst Du unter anderem durch korrekt aufgebauten HTML-Code und regelmäßige technische Prüfungen Deiner Website.
Was musst Du als Inverkehrbringer beachten?
Wenn Du elektronische Produkte wie Computer, Tablets, Smartphones, Router oder E-Book-Reader direkt an Verbraucher verkaufst, gelten für Dich zusätzliche Anforderungen. In diesem Fall musst Du sicherstellen, dass die Produkte selbst barrierefrei gestaltet sind – zum Beispiel in Bezug auf ihre Bedienbarkeit oder das Display.
Außerdem bist Du verpflichtet, eine CE-Kennzeichnung und eine EU-Konformitätserklärung beizulegen und sämtliche Anleitungen sowie die Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise in barrierefreier Form bereitzustellen.
Auch hier gilt die Ausnahmeregel für Kleinstunternehmen – jedoch musst Du diese im Zweifelsfall ebenfalls nachweisen können.
So unterstützt Dich Shopware 6.7 bei der Umsetzung
Shopware-Nutzer können beruhigt sein: Das Unternehmen hat die Bedeutung der neuen Richtlinien erkannt und wird mit dem Update auf Shopware 6.7 das Thema Barrierefreiheit umfassend umsetzen. Barrierefreiheit wird in dieser Version ein zentrales Element sein, um Shopbetreibern eine einfache und effektive Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen. Dazu gehören:
Mit dem Rollout von Shopware 6.7 können Shopbetreiber von zahlreichen neuen Features profitieren, die die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards erleichtern.
- Verbesserte Tastatur-Navigation: Nutzer können den gesamten Shop intuitiv und ohne Maus bedienen.
- Screenreader-Unterstützung: Alle wichtigen Elemente und Inhalte sind für Screenreader optimiert.
- Kontrastanpassungen: Die neue Version bietet Möglichkeiten, kontrastreiche Darstellungen zu gewährleisten, die insbesondere sehbehinderten Nutzern helfen.
- Alternative Texte: Shopware stellt sicher, dass wichtige Inhalte wie Bilder und Grafiken mit alternativen Texten versehen werden können.
- Navigationshilfen: Funktionen wie Sprungmarken und »Zurück zum Anfang«-Links erleichtern die Bedienung.
- Fehlermeldungen: Eingaben in Formularen werden durch verständliche Fehlermeldungen und Korrekturvorschläge begleitet.
Shopware reagiert rechtzeitig auf die gesetzlichen Anforderungen und integriert mit Version 6.7 zahlreiche Funktionen, die Dir die Umsetzung deutlich erleichtern.
Du kannst Deinen Shop künftig vollständig per Tastatur bedienen lassen. Auch für Screenreader wurde die Kompatibilität optimiert, sodass alle wichtigen Inhalte vorgelesen werden können. Farbkontraste lassen sich über die neuen Theme-Einstellungen besser anpassen, und auch Alternativtexte für Bilder und Grafiken lassen sich leicht einpflegen.
Zusätzlich sorgt Shopware für eine barrierearme Navigation, etwa durch Sprungmarken oder Links, die zurück zum Seitenanfang führen. Fehlerhinweise in Formularen werden verständlich formuliert und helfen Deinen Besuchern dabei, Eingabefehler zu erkennen und zu korrigieren.
Mit diesen neuen Funktionen bist Du bestens aufgestellt, um die gesetzlichen Anforderungen mit überschaubarem Aufwand zu erfüllen.
Lies hier alle Informationen zu Shopware 6.7
Wie überprüfst Du, ob Dein Shop gesetzeskonform ist?
Um herauszufinden, ob Dein Shop die Anforderungen erfüllt, solltest Du systematisch vorgehen:
Zunächst klärst Du, ob Du vom Gesetz betroffen bist. Wenn Dein Shop sich an Verbraucher richtet oder Du elektronische Produkte verkaufst, gilt das BFSG für Dich. Bist Du ein Kleinstunternehmen, prüfe genau, ob Du unter die Ausnahmeregel fällst.
Danach analysierst Du Deine Website. Nutze dafür zunächst automatische Tools wie das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool oder die axe DevTools. Diese helfen Dir, erste technische Schwachstellen zu erkennen.
Im Anschluss prüfst Du manuell nach: Funktioniert die gesamte Seite auch mit der Tastatur? Sind Alternativtexte für Bilder vorhanden? Haben alle Inhalte ausreichend Kontrast? Sind Formulare korrekt beschriftet und verständlich gestaltet? Auch eingebundene Inhalte wie PDFs oder Videos müssen barrierefrei sein – beispielsweise mit Untertiteln oder einem Transkript.
Wenn Du Produkte in Verkehr bringst, musst Du zusätzlich das Produkt selbst und die zugehörigen Informationen auf Barrierefreiheit prüfen. Achte auf eine barrierefreie Gestaltung, die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung sowie zugängliche Anleitungen.
Erstelle auf Basis Deiner Erkenntnisse einen Maßnahmenplan. Dokumentiere alle Schwachstellen und ordne sie nach Priorität. Dann kannst Du Schritt für Schritt Anpassungen vornehmen – entweder intern oder mit externer Hilfe.
Vergiss nicht, alle Maßnahmen zu dokumentieren. Prüfprotokolle, Maßnahmenlisten und benannte Ansprechpartner zeigen, dass Du Dich mit dem Thema ernsthaft auseinandergesetzt hast – und schützen Dich im Ernstfall vor der Härte des Gesetzes.
Gibt es Inhalte, die nicht angepasst werden müssen?
Ja, es gibt eine wichtige Übergangsregelung: Medieninhalte wie Videos oder PDFs, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden – solange sie inhaltlich unverändert bleiben. Sobald Du jedoch ein Video überarbeitest oder erneut veröffentlichst, gelten die Barrierefreiheitsanforderungen auch für diese Inhalte.
Fazit: Jetzt handeln und zukunftssicher aufstellen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt – und damit auch neue Pflichten für viele Shopware-Betreiber. Doch mit der richtigen Vorbereitung, einem klaren Plan und den Funktionen von Shopware 6.7 kannst Du das Thema gut in den Griff bekommen.
Starte frühzeitig, prüfe Deinen Shop gründlich und sieh Barrierefreiheit nicht nur als Pflicht, sondern als echte Chance: für zufriedene Nutzer, höhere Reichweite und ein modernes, inklusives Einkaufserlebnis.
Weitere Anlaufstellen und Hilfen
Wenn Du noch tiefer ins Thema einsteigen willst oder externe Unterstützung benötigst, empfehle ich Dir folgende Stellen:
- Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet Infos, Webinare und Praxisbeispiele
- Deine Industrie- und Handelskammer (IHK) kann Dir bei der Einschätzung helfen, ob Du betroffen bist
- Spezialisierte Agenturen für digitale Barrierefreiheit bieten professionelle Audits und Unterstützung bei der Umsetzung
Barrierefreiheit lohnt sich – auch über gesetzliche Pflichten hinaus
Selbst wenn Dein Unternehmen nicht direkt vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist – etwa weil Du ausschließlich im B2B-Bereich tätig bist oder unter die Ausnahmeregel für Kleinstunternehmen fällst – lohnt es sich, über eine barrierefreie Gestaltung Deines Shopware-Shops nachzudenken.
Denn Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen, sondern steigert ganz allgemein die Usability für alle Besucher. Eine klare Navigation, verständliche Inhalte und eine optimierte technische Umsetzung führen zu einer besseren Nutzererfahrung – und das zahlt sich aus: durch höhere Verweildauer, bessere Conversion-Raten und letztlich auch durch mehr Umsatz.
Indem Du Barrierefreiheit aktiv umsetzt, sprichst Du zusätzliche Zielgruppen an, zeigst gesellschaftliche Verantwortung und positionierst Deinen Shop zukunftssicher in einem zunehmend inklusiven digitalen Markt. Kurz gesagt: Barrierefreiheit nützt allen – Deinen Kundinnen und Kunden ebenso wie Dir als Shopbetreiber.